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27.10.2008

Kabinett beschließt neues Bevölkerungsschutzgesetz


Am 15. Oktober hat das Bundeskabinett eine Änderung des Zivilschutzgesetzes beschlossen, das den Bevölkerungsschutz in Deutschland auf eine neue Grundlage stellt.
 
Der Gesetzentwurf sichert eine wirksame Katastrophenhilfe des Bundes zugunsten der Länder bei Großschadenslagen. Die Ressourcen, die der Bund für den Zivilschutz vorhält, stehen den Ländern auch bei Naturkatastrophen und anderen besonders schweren Unglücksfällen zur Verfügung. Die Länder können diese Ressourcen in ihre Katastrophenschutzplanung verlässlich einplanen. Der Gesetzentwurf eröffnet erstmals die Möglichkeit zentraler Koordinierungsmaßnahmen durch den Bund. Das operative Krisenmanagement verbleibt allerdings bei den Ländern. Es wird kein operatives Weisungsrecht des Bundes gegenüber Landesbehörden geben.
Vorgesehen sind ferner eine bundesweite Risikoanalyse, die der Bund zusammen mit den Ländern erstellt, eine Beratungs- und Unterstützungsfunktion des Bundes zugunsten der Länder beim Schutz kritischer Infrastrukturen sowie die Entwicklung von Standards und Rahmenkonzepten durch den Bund in Abstimmung mit den Ländern für großflächige Gefahrenlagen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

www.bmi.bund.de